Arbeitsgruppe Verkehrsberuhigung

Lärm und Abgase machen krank. Insbesondere in innerörtlichen Bereichen ist ihre Konzentration aufgrund von Durchgangsverkehren oft sehr hoch. Zudem fehlt es oft an einer sicheren und komfortablen Fahrradinfrastruktur. Auf der Straße ziehen Radler*innen daher oft den Kürzeren gegenüber Autos, Lkws und Motorrädern.

Kein Wunder also, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner zahlreicher Gemeinden in Bayern eine Minderung des motorisierten Verkehrs im Ortskern wünschen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Verkehre auf geeigneteren Straßen zu bündeln, vornehmlich außerorts. Da es für Gemeinden in der Regel nicht möglich ist, direkt auf überörtliche Verkehrsbeziehungen einzuwirken, müssten hier andere Lösungen gefunden werden, die auf kurze und mittlere Frist eine Verbesserung der Situation herbeiführen.

Die Arbeitsgruppe tagte seit Projektbeginn viermal.

Die Teilnehmenden identifizierten zunächst mögliche Orte und Ansätze zur Verkehrsberuhigung im Landkreis. Das sind beispielsweise die Ortsdurchfahrten der St2054 auf dem Gebiet der vier Gemeinden Allershausen, Kirchdorf, Zolling und Haag. Überlegt wurde zudem, ob die Anordnung von Tempo 20/40 auf Gemeinde- oder Verbindungsstraßen zwischen einzelnen Gemeindeteilen zielführend sein könnte.

Die derzeit geltende StVO ist jedoch sehr restriktiv in der Genehmigung von Geschwindigkeitsreduzierungen. Ein fließender Verkehr und damit ein möglichst hoher Durchsatz an Fahrzeugen ist daraus folgend immer noch das höchste Gut der Straßenverkehrsplanung – zumindest was die Hauptstraßen anbelangt.

Während die Gemeinden auf Straßen in eigener Baulastträgerschaft weitestgehende Freiheiten haben, Geschwindigkeiten festzulegen, sind die Straßen höherer Rangordnung (Bundes, Staats- und Kreisstraßen), auch wenn sie durch die jeweilige Gemeinde führen, dem direkten Zugriff der Gemeinde entzogen und die Entscheidungen liegen entsprechend bei den Kreis- oder Landesbehörden.

Derzeit wird in Berlin an einer Aktualisierung der StVO gearbeitet, die gerade bei der Geschwindigkeitsreduzierung neue und einfachere Möglichkeiten der Genehmigung schaffen soll. Entsprechend wartet die Gruppe ab, ob und welche Veränderungen realisiert werden. Im Herbst findet die nächste Abstimmung statt, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und einen Ansatz für Umsetzungsplanungen im kommenden Jahr anzustoßen. Dies ist jedoch in hohem Maße von der Verfügbarkeit belastbarer Informationen aus Berlin abhängig.

Einfache und kostengünstige Abhilfe kann beispielsweise ein Eingriff in die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bieten. Eine Absenkung auf Tempo 30 mindert unmittelbar die Unfallrisiken im Straßenverkehr wie auch die Lärmemissionen. Für die Anordnung von Tempo 30 in Ortsdurchfahrten ist bislang aber außerhalb des Bereichs um Schulen/sozialen Einrichtungen der Nachweis eines Unfallschwerpunktes erforderlich. Solche Nachweise sind in der Anfertigung aufwendig und zudem mit höheren Kosten verbunden. Hier müsste durch den Freistaat Bayern der Weg zu einer allgemeinen Anordenbarkeit von Tempo 30 in Ortsdurchfahrten geebnet werden. Als „Ultima Ratio“ müssten auf Bundesebene die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Verkehr (VwV) dazu geändert werden.

Im Rahmen des Projektgebietes Orte definieren, an denen konkrete Maßnahmen der Verkehrsberuhigung notwendig und schnell umsetzbar sind. Durchführung von Verkehrsversuchen, die in Kooperation mit den zuständigen Genehmigungsbehörden erarbeitet und geplant werden.

Die Arbeitsgruppe hat es sich zum Ziel gesetzt, im Bereich des Projektgebietes Orte zu definieren, an denen konkrete Maßnahmen notwendig und zudem schnell umsetzbar sind. Beispiele aus Baden-Württemberg zeigen etwa, dass eine Anordnung bereits auf heutiger Gesetzesgrundlage über einen Lärmaktionsplan möglich ist. Hier gilt es Verkehrsversuche durchzuführen, die in Kooperation mit den zuständigen Genehmigungsbehörden erarbeitet und geplant werden.

Auch die Einrichtung von Fahrradstraßen stellt eine erprobte Möglichkeit dar, um bestehende Verkehre auf elegante Weise zu beruhigen. Auf lange Frist sollten zudem bislang nicht an der Initiative „Lebenswerte Städte“ beteiligte Kommunen im Projektgebiet eine Unterstützung derselben in Betracht ziehen.

Folgende Ansätze sollten Bestandteil des Maßnahmenbündels sein:

  • Erleichterung der Anordnung von 30 km/h in Ortsdurchfahrten (klassifiziertes Straßennetz)
  • Kontrolle der Einhaltung von Tempolimits (stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)
  • Konsequente Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten
  • Konsequente Anordnung von Tempo 30 im Umfeld von Schulen/Kindergärten/sozialen Einrichtungen, auch an klassifizierten Straßen (siehe VwV zu §41 StVO)
  • Rückbau von Straßen, falls eine Ortsumgehung umgesetzt wird, so etwa in Form von verkehrsberuhigten (Geschäfts-) Bereichen oder als Rückbau von Fahrspuren zugunsten des Radverkehrs