Arbeitsgruppe Raum-/Verkehrskonzept 2040

Wo und wie wir leben, das bestimmt auch wie wir uns fortbewegen, also unseren Verkehr. Die MIA-Region wächst: Neue Unternehmen werden gegründet und bestehende vergrößern sich. Allen voran der Flughafen München. So enstehen zahlreiche neue und attraktive Arbeitsplätze. Immer mehr Menschen wollen hier auch wohnen. Die Flusstäler von Isar und Amper bieten viele Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten, jahrhundertalte Orte bedeuten Gemeinschaft und ländliche Tradition und die Landeshauptstadt liegt direkt vor der Tür.

Doch der Raum ist endlich. Welche Bereiche sollen Vorrang in der Entwicklung haben? Arbeitsplätze, Wohnmöglichkeiten und Verkehrswege müssen sein, dennoch sollen Grünflächen als Natur- und Erholungsflächen erhalten bleiben und störende Lärm- und Schadstoffemissionen vermindert werden. In der Vergangenheit wurden oft große Flächen für neue Wohn- und Gewerbestandorte ausgewiesen. Dabei gibt es einerseits zahlreiche Kommunen, die über eine exzellente Anbindung an den ÖPNV verfügen, ebenso viele sind hingegen nur mit dem Auto zu erreichen.

Deshalb gilt es die Wechselwirkungen von Siedlungsentwicklung und Verkehr(-splanung) viel genauer als bisher zu betrachten und ganz klare Ziele für eine Mobilität der Zukunft zu formulieren. Das Mobilitätskonzept fordert ganz klar: Die Lebensqualität muss erhalten und wo nötig gesteigert werden – im Einklang mit den Bedürfnissen der Menschen, aber auch von Umwelt und Natur.

Die Arbeitsgruppe tagte seit Projektbeginn dreimal.

Sie geht von der Grundannahme aus, dass die Raumentwicklung von heute die Verkehrsstrukturen von morgen erzeugt. Die wesentliche Herausforderung ist dabei, dass die Handlungsspielräume für die einzelnen Kommunen in großem Maße eingeschränkt sind, denn die übergeordnete Raumplanung liegt in der Kompetenz der Länder und ist zudem eine sehr langfristige Angelegenheit. Auf niederer administrativer Ebene gilt es zudem, die kommunale Selbstbestimmung aufrechtzuerhalten.

Diese Handlungsspielräume werden von Instrumenten der öffentlichen Verwaltung beeinflusst. So wollen etwa verschiedene Planungswerke wie der Landesentwicklungsplan und der Regionalplan berücksichtigt werden. Der Regionalplan achtet die kommunale Planungshoheit und setzt einen Rahmen für die kommunale Planung.

Im Mobilitätskonzept von 2020 sind für die Schlüsselmaßnahme Raum-/Verkehrsstruktur 2040+ verschiedene Handlungsfelder ausgemacht worden. Diese hat die Arbeitsgruppe zunächst präzisiert und anhand der Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Abendveranstaltung im Mai 2023 nach Prioritäten geordnet:

• Ebene 1: Bewusstseinsbildung als Handlungsmaxime
• Ebene 2: Bestandsanalyse als (digitale) Planungsgrundlage
• Ebene 3: Mittelfristige Ziele (Innenentwicklung/Verkehrsmindernde Siedlungsstrukturen fördern/Mobilitätskonzepte als Standard für Bauvorhaben)
• Ebene 4. Langfristiges Ziel (Gemeinsames Leitbild zur Siedlungsentwicklung)

Aufgrund der oben beschriebenen Gemengelage hat die Arbeitsgruppe beschlossen, der Bewusstseinsbildung als übergeordnete Maxime höchste Priorität einzuräumen. So können im weiteren Prozess unkompliziert zusätzliche in die weitere Arbeit eingebunden und auch ohne großen Aufwand Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit erstellt werden. Das betrifft sowohl das Bewusstsein für gemeindeübergreifende verkehrliche Ursachen- und Wirkungszusammenhänge wie auch die Herbeiführung einer Akzeptanz von räumlichen Gebietskategorien in puncto Erschließungsqualität durch die Verkehrsträger.

Um die weiteren Handlungsfelder zielgerichtet bearbeiten zu können, soll zunächst eine übergreifende Bestandsanalyse angefertigt werden. Da die zu berücksichtigenden Planungsgrundlagen über viele Ämter in den einzelnen Gemeinden verteilt sind, sollen diese zusammengeführt und somit langfristig eine digitale Planungsgrundlage geschaffen werden.

In einem ersten Schritt soll für das Projektgebiet eine digitale Erreichbarkeitsanalyse durchgeführt werden. Diese gibt Auskunft darüber, welche Destinationen aus welchen Gemeinden mit einem Verkehrsmittel (ÖV, Rad, MIV) in einem bestimmten Zeitintervall erreicht werden können. Im Umkehrschluss erlaubt es diese Analyse auch, Bereiche mit Defiziten hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit mit wünschenswerten Mobilitätsformen zu erkennen.

Im Anschluss werden diese Bereiche auf potenziell bestehende Entwicklungsprojekte überprüft, um so möglicherweise wenig zukunftssichere Trends in partnerschaftlicher und vertraulicher Konsultation mit den betroffenen Gemeinden abzuwenden.

Basierend auf der Rückmeldung und dem Nutzen der digitalen Planungsgrundlage soll diese zukünftig um weitere Facetten angereichert werden, beispielsweise mit Daten zu Pendler:innenverflechtungen, Flächennutzungs- oder Nahverkehrsplänen.

Auf der mittelfristigen Ebene hat die Arbeitsgruppe drei Ziele ausgemacht:

Flächenverbrauch vermeiden: Arbeitsplätze, Wohnmöglichkeiten und Verkehrswege müssen sein, dennoch sollen Grünflächen als Natur- und Erholungsflächen erhalten bleiben und störende Lärm- und Schadstoffemissionen vermindert werden. Hier hat sich die AG dafür entschieden, die kommunale Innenentwicklung beziehungsweise die Nachverdichtung im Innenbereich gegenüber der Außenentwicklung den Vorzug zu geben.

Zu viel Verkehr schon in der Planung vermeiden: Schon bei der Anlage sollen neue Siedlungsstrukturen künftig verkehrsvermeidend geplant werden. Dabei geht es darum, künftig lieber dicht mit Funktionsbündelung zu bauen, als durch in die Fläche ausufernde Bauweise zusätzliche Wege zu generieren. Auch die funktionale Segmentierung erzeugt unnötige Wege, so sollte in Zukunft auf gemischte Quartiere mit Wohn-/Gewerbe- und Büronutzung gesetzt werden, in denen auch kurze Wege zu Bildungs- und Versorgungseinrichtungen sowie dem Einzelhandel bestehen.´

Verkehr komplex und multimodal begreifen: Neue Bauvorhaben sollen künftig eine umfassende Perspektive auf Verkehr beinhalten. Mobilitätskonzepte, die alle möglichen Verkehrsträger berücksichtigen und eine optimale Lösung für das jeweilige Bauvorhaben bieten, sollen zum Standard werden.

Langfristiges Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes zur Siedlungsentwicklung für die gesamte Region.

 

Die Handlungsspielräume für die einzelnen Kommunen sind stark eingeschränkt, denn die übergeordnete Raumplanung ist Ländersache und zudem eine sehr langfristige Angelegenheit. Verschiedene Planungswerke haben massiven Einfluss und wollen berücksichtigt werden, so der Landesentwicklungsplan und der Regionalplan.

Auf der anderen Seite muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Verkehr eine gemeindeübergreifende Angelegenheit ist. Ganz einfach formuliert: Das Mobilitätsbedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner endet nicht an der Ortsgrenze! Ein Neubaugebiet zieht immer auch ein neues Verkehrsaufkommen nach sich, das regionale Ziele ansteuert. Sei es das tägliche Pendeln zur Schule oder zum Arbeitsplatz in der Kreisstadt, der Weg zum Einkaufszentrum am anderen Ende der Stadt oder der sonntägliche Ausflugsverkehr.

Verkehr soll künftig schon möglichst früh in den Planungen berücksichtigt werden, damit Siedlungsstrukturen entstehen, die nachhaltig sowie zukunftssicher sind und somit einen möglichst geringen Anteil an motorisiertem Individualverkehr (MIV) aufweisen. Übergeordnet muss hierfür ein Prozess der Bewusstseinsbildung für gemeindeübergreifende verkehrliche Ursachen- und Wirkungszusammenhänge angestoßen werden.

Die Laufzeit des aktuellen Projektes für die Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen ist begrenzt, sie endet 2024. Das stellt diese Arbeitsgruppe vor eine besondere Herausforderung. Eine wichtige Aufgabe besteht daher in der Bestandsanalyse der bestehenden Planungsgrundlagen und Erreichbarkeiten, deren Ergebnis im Anschluss allen Mitgliedsgemeinden transparent zur Verfügung gestellt werden muss.

Besonders wichtig ist es, dass Flächen für neue Siedlungsvorhaben künftig auch vor dem Hintergrund des bestehenden Verkehrsangebotes beurteilt werden und die Mobilität bei neuen Bauvorhaben sofort mitgedacht wird. Auch sollte eine bessere Abstimmung zwischen den Bereichen Wohnen und Gewerbe erfolgen. Dies sollte sich in gemeinsamen Leitlinien niederschlagen, die für die ganze Region entworfen werden.

Folgende Ansätze sollten Bestandteil des Maßnahmenbündels sein:

  • Workshop mit den Kommunen zur Abstimmung von Entwicklungsschwerpunkten und –achsen
  • Diskussion/Modifikation und Herbeiführung einer Akzeptanz von räumlichen Gebietskategorien hinsichtlich der Erschließungsqualität durch die Verkehrsträger
  • Diskussion und Verabschiedung von Mindestkriterien der verkehrlichen Erschließungsqualität (ähnlich wie derzeit in Nahverkehrsplänen, jedoch für alle Verkehrsmittel)
  • Entwicklung von Leitlinien für die gesamte Region
  • Leitgedanke: Bestandsanalyse zu Ausgangssituation erstellen,
  • potenzielle Inhalte:
  • Erreichbarkeitsanalysen (Straße, ÖV, Rad)
  • Zusammenführen…
    • der Nahverkehrspläne
    • der Datenbestände zu den Pendlerverflechtungen
    • der Flächennutzungs- und Bebauungspläne
    • Ergebnis: Solide Datengrundlage für die weitere Arbeit und Abstimmung der einzelnen Teilplanungen