Aktuelles

An dieser Stelle veröffentlichen wir aktuelle Informationen aus dem Projekt sowie aus den Arbeitsgruppen.

Newsletter Arbeitsgruppen vom 14.09.2023

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Ziel: Im Rahmen des Projektgebietes Orte definieren, an denen konkrete Maßnahmen der Verkehrsberuhigung notwendig und schnell umsetzbar sind. Durchführung von Verkehrsversuchen, die in Kooperation mit den zuständigen Genehmigungsbehörden erarbeitet und geplant werden.

Die Arbeitsgruppe tagte seit Projektbeginn viermal.

Die Teilnehmenden identifizierten zunächst mögliche Orte und Ansätze zur Verkehrsberuhigung im Landkreis. Das sind beispielsweise die Ortsdurchfahrten der St2054 auf dem Gebiet der vier Gemeinden Allershausen, Kirchdorf, Zolling und Haag. Überlegt wurde zudem, ob die Anordnung von Tempo 20/40 auf Gemeinde- oder Verbindungsstraßen zwischen einzelnen Gemeindeteilen zielführend sein könnte.

Die derzeit geltende StVO ist jedoch sehr restriktiv in der Genehmigung von Geschwindigkeitsreduzierungen. Ein fließender Verkehr und damit ein möglichst hoher Durchsatz an Fahrzeugen ist daraus folgend immer noch das höchste Gut der Straßenverkehrsplanung – zumindest was die Hauptstraßen anbelangt.

Während die Gemeinden auf Straßen in eigener Baulastträgerschaft weitestgehende Freiheiten haben, Geschwindigkeiten festzulegen, sind die Straßen höherer Rangordnung (Bundes, Staats- und Kreisstraßen), auch wenn sie durch die jeweilige Gemeinde führen, dem direkten Zugriff der Gemeinde entzogen und die Entscheidungen liegen entsprechend bei den Kreis- oder Landesbehörden.

Derzeit wird in Berlin an einer Aktualisierung der StVO gearbeitet, die gerade bei der Geschwindigkeitsreduzierung neue und einfachere Möglichkeiten der Genehmigung schaffen soll. Entsprechend wartet die Gruppe ab, ob und welche Veränderungen realisiert werden. Im Herbst findet die nächste Abstimmung statt, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und einen Ansatz für Umsetzungsplanungen im kommenden Jahr anzustoßen. Dies ist jedoch in hohem Maße von der Verfügbarkeit belastbarer Informationen aus Berlin abhängig.

Ziel: Schaffung von landkreisübergreifenden sowie Expressbuslinien mit Schwerpunkt auf dem Korridor Petershausen – Allershausen – Zolling – Moosburg. Neue On-Demand-Angebote für dünner besiedelte Gebiete sowie die Integration von Mitfahrangeboten. Beim letzteren liegt der Schwerpunkt auf dem Projekt „Mitanand“ des MVV.

Die Arbeitsgruppe tagte seit Projektbeginn dreimal.

Bei ihrer Tätigkeit berücksichtigt die AG den aktuellen Planungsstand der Hauptakteure des ÖPNV, also der Landkreise als Aufgabenträger sowie der Nachbarkreise in der Verknüpfung der Linien sowie des MVV als Verkehrsverbund.

Busverkehre

Die im Mobilitätskonzept getrennt formulierten Maßnahmenbereiche „landkreisüberschreitende Verkehre“ und „Expressverkehre“ sollen bei der Arbeit künftig gemeinsam betrachtet werden. Grund dafür ist, dass die jeweiligen Verkehrskorridore oftmals deckungsgleich sind. Zudem ist dadurch eine Förderfähigkeit im Rahmen des Programms „Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gegeben.

Derzeit werden die von der AG ausgearbeiteten Vorschläge bewertet und anschließend die wichtigsten Varianten zur Umsetzung ausgesucht. Von der AG wurde der Korridor Petershausen – Allershausen – Zolling – Moosburg als vorrangig definiert. Zudem wurden Petershausen – Allershausen – Freising, Pfaffenhofen – Allershausen – Freising sowie Zolling – Langenbach – Eitting – Flughafen als weitere Korridore für den Busverkehr in Betracht gezogen.

Im nächsten Schritt werden die priorisierten Varianten gemeinsam mit den Landkreisen und dem MVV auf Umsetzbarkeit und vorhandenes Potenzial für Expressverkehr geprüft.

On-Demand-Verkehr

Ein weiterer wichtiger Bereich der zukunftsweisenden Verkehrsplanung im ländlichen und suburbanen Raum ist die Einrichtung von On-Demand-Verkehren. Angebote wie Rufbusse oder Zubringerlinien helfen, die „letzte Meile“ zu schließen, also den Weg zwischen Ausgangs-/Zielort der Reise und dem nächsten ÖPNV-Halt. In dünn besiedelten Regionen können sie so beispielsweise zuvor als unwirtschaftlich eingestellte Linienverkehre ersetzen.

Als idealer Einsatzbereich wird die Kombination mit einer Expressbuslinie gesehen, um dem Expressbus Fahrgäste aus der Region zuzuführen. So kann ein schnelles hochwertiges Angebot auf den Hauptstrecken realisiert werden und gleichzeitig die Bedienung der Fläche gesichert werden.

Der Landkreis Freising bereitet derzeit im Stadtgebiet Moosburg ein On-Demand-Angebot als Pilotprojekt vor. Dies soll bei der Planungstätigkeit der AG berücksichtigt werden. Die AG hat den Raum VG Zolling als am besten geeigneten Bereich im Projektgebiet für die Einrichtung eines vergleichbaren Angebotes definiert. Dort geht es um die Neugestaltung der Linien 602 und 603 sowie einer möglichen Linie Petershausen – Zolling – Moosburg.

Hierbei diskutiert die AG, wie ein solches Angebot für das Projektgebiet konkret aussehen sollte. Abhängig von der Finanzierbarkeit, dem Nutzungsverhalten der Reisenden sowie der optimalen Verknüpfung mit existierenden Verkehrsangeboten gilt es abzuwägen, ob ein On-Demand-Verkehr oder ein Ruftaxi-Einsatz die sinnvollste Lösung wäre oder ob auch der Einsatz von Linienverkehren mit Kleinbussen denkbar wäre.

Im nächsten Schritt sollen nun die spezifischen Charakteristika des Verkehrs erarbeitet werden und darauf aufbauend eine Empfehlung für die Gestaltung der Verkehre ausgesprochen werden.

Mitfahrplattformen

Aufgrund der hohen Bedeutung für das Projektgebiet hat sich die Arbeitsgruppe dazu entschlossen, den Bereich „Mitfahrplattformen“ als separates Angebot im Sinne des Maßnahmenkataloges zu betrachten.

Hierbei steht vor allem die Berücksichtigung der teilnehmenden Gemeinden beim Projekt „Mitanand“ von TU München, MVV, goFLUX und ride2go im Fokus. Dabei soll unter Federführung des MVV bis 2024 die Integration von Mitfahrplattformen in die Mobilitätsapp des MVV vollzogen werden. Die Freischaltung von ersten Mitfahrangeboten ist für Ende 2023 vorgesehen. Ziel der AG ist es, dieses neue MVV-Angebot regional zu vermarkten, sowohl bei Privatkund:innen wie auch bei Organisationen und Firmen.

Im nächsten Schritt wird ein Marketingkonzept entwickelt, um die Einführung des Projektes im Jahr 2024 mit einer lokalen Kampagne zu unterstützen und zu einem Erfolgsmodell zu machen. Hierfür sollen entsprechende Fördermittel eingeworben werden.

Ziel: Einrichtung von Mobilitätsstationen an prominenten und aus der Sicht der Nutzer:innen sinnvollen Standorten im Projektgebiet. Dabei kooperatives Vorgehen etwa mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck sowie dem MVV.

Die Arbeitsgruppe tagte seit Projektbeginn zweimal.

Mobilitätsstationen bündeln verschiedene Verkehrsangebote an einem Punkt, insbesondere geteilte Angebote wie Bike- und Carsharing. Am häufigsten ermöglichen sie Reisenden an Haltepunkten des ÖPNV den bequemen Umstieg in ein Verkehrsmittel ihrer Wahl und helfen dadurch, die sogenannte letzte Meile verkehrstechnisch zu bewältigen, also den Weg zwischen ÖPNV-Halt und dem Ausgangs-/Zielort der Reise. Wichtig sind Mobilitätsstationen aber etwa auch bei der Quartiersplanung.

Die Arbeitsgruppe hat sich darauf verständigt, dass ein gemeinsames Vorgehen über die Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinweg hier zielführender ist als eine Konzentration auf die Eigenentwicklung. Daher strebt sie eine Kooperation mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck und dem Förderprogramm MoveRegioM an. Der MVV spielt hierbei als Partner eine herausragende Rolle, der zudem auch ein Projekt zum Thema Leihfahrräder betreut.

Hier sieht die AG Möglichkeiten, die Aktivitäten zusammenzuführen. Erste Umsetzungen sind in Neufahrn zu erwarten. Die Kommune ist bereits sehr aktiv in der Planung und Umsetzung neuer Mobilitätsangebote. Gleiches gilt für die Stadt Freising, die voraussichtlich im Oktober dieses Jahres eine erste Mobilstation am Bahnhof Freising eröffnen wird. Diese Aktivitäten sollen zum Ausgangspunkt einer landkreisweiten Planung werden, die auf die
jeweiligen Bedürfnisse vor Ort eingeht.

Geplant ist entsprechend eine Projektentwicklung mit den genannten Institutionen mit einer – noch zu beantragenden – Förderung durch Rahmenprogramme wie z.B. MoveRegioM.

Ziel: Erarbeitung von Lösungen im innerörtlichen Radverkehr.

Die Arbeitsgruppe tagte seit Projektbeginn dreimal.

Fahrradfahren ist sowohl gesund und klimafreundlich als auch auf kurzen und mittleren Distanzen eine wirkliche Alternative zum eigenen Auto. Damit Menschen im Alltag so oft wie möglich auf das Zweirad umsteigen, müssen Kommunen die entsprechende Infrastruktur bereitstellen und für die nötige Sicherheit im Verkehr sorgen. Die Erarbeitung von kleinen Radverkehrskonzepten in mehreren kleinen Gemeinden (möglichst bis Februar 2024) kann ein Weg sein. Die Umsetzung einer Pilotmaßnahme (z.B. Fahrradstraße) wäre wünschenswert.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat die AG daher zunächst die allgemeine Situation der Fahrradinfrastruktur im Projektgebiet betrachtet. Wichtig sind dabei vor allem in den ländlichen kleinen Gemeinden die überregionalen Verbindungen in die einzelnen Ortsteile. Hier besteht jedoch die allen Kommunen gemeinsame Problematik, dass Grundstücke angekauft werden müssten. Da dies nicht über ein solches Projekt zu lösen ist, hat der Steuerungskreis beschlossen, dass sich die AG mit den innerörtlichen Radnetzten beschäftigt und hier gemeinsame Arbeitsansätze sucht.

Schnell hat sich hier gezeigt, dass die in den einzelnen Kommunen definierten Problemstellen zwar auf den ersten Blick nicht auf andere übertragbar sind, diese aber dennoch inhaltlich vergleichbar waren (Raumproblematik, Querungen, Kreuzungen, Sicherheit). Derzeit steht die Ausarbeitung eines inhaltlichen Ansatzes im Fokus der Arbeit, der auf alle Gemeinden anwendbar ist. Die Grundlage für eine Umsetzung von Maßnahmen in der Gemeinde könne laut AG immer nur eine politische Willenserklärung, die am besten über ein Radwegekonzept zu erreichen wäre. Die
Gemeinden Neufahrn und Freising haben ein solches bereits und berichteten über die Umsetzung von Maßnahmen daraus.

Für den Herbst ist ein Inhouse-Seminar der AGFK Bayern für die Verwaltungen im Projektgebiet geplant. Ziel des Seminars ist es, die Verwaltungsmitarbeiter:innen für das Thema Radverkehrskonzept zu sensibilisieren.

Damit Kommunen überhaupt ins Handeln kommen, könnten sie auch mit einem „Radverkehrskonzept light“ beginnen, dessen Kosten sich auf eine Höchstsumme von 5.000 Euro belaufen würden. In dessen Rahmen sollten im besten Falle bereits kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation vor Ort umgesetzt werden. Besonderes Interesse hatten hier bereits die Gemeinden Attenkirchen und Marzling signalisiert.

Ziel: Verkehr soll künftig schon möglichst früh in den Planungen berücksichtigt werden, damit Siedlungsstrukturen entstehen, die nachhaltig sowie zukunftssicher sind und somit einen möglichst geringen Anteil an motorisiertem Individualverkehr (MIV) aufweisen. Übergeordnet muss hierfür ein Prozess der Bewusstseinsbildung für gemeindeübergreifende verkehrliche Ursachen- und Wirkungszusammenhänge angestoßen werden.

Die Arbeitsgruppe tagte seit Projektbeginn dreimal.

Sie geht von der Grundannahme aus, dass die Raumentwicklung von heute die Verkehrsstrukturen von morgen erzeugt. Die wesentliche Herausforderung ist dabei, dass die Handlungsspielräume für die einzelnen Kommunen in großem Maße eingeschränkt sind, denn die übergeordnete Raumplanung liegt in der Kompetenz der Länder und ist zudem eine sehr langfristige Angelegenheit. Auf niederer administrativer Ebene gilt es zudem, die kommunale Selbstbestimmung aufrechtzuerhalten.

Diese Handlungsspielräume werden von Instrumenten der öffentlichen Verwaltung beeinflusst. So wollen etwa verschiedene Planungswerke wie der Landesentwicklungsplan und der Regionalplan berücksichtigt werden. Der Regionalplan achtet die kommunale Planungshoheit und setzt einen Rahmen für die kommunale Planung.

Im Mobilitätskonzept von 2020 sind für die Schlüsselmaßnahme Raum-/Verkehrsstruktur 2040+ verschiedene Handlungsfelder ausgemacht worden. Diese hat die Arbeitsgruppe zunächst präzisiert und anhand der Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Abendveranstaltung im Mai 2023 nach Prioritäten geordnet:

• Ebene 1: Bewusstseinsbildung als Handlungsmaxime
• Ebene 2: Bestandsanalyse als (digitale) Planungsgrundlage
• Ebene 3: Mittelfristige Ziele (Innenentwicklung/Verkehrsmindernde
Siedlungsstrukturen fördern/Mobilitätskonzepte als Standard für
Bauvorhaben)
• Ebene 4. Langfristiges Ziel (Gemeinsames Leitbild zur Siedlungsentwicklung)

Aufgrund der oben beschriebenen Gemengelage hat die Arbeitsgruppe beschlossen, der Bewusstseinsbildung als übergeordnete Maxime höchste Priorität einzuräumen. So können im weiteren Prozess unkompliziert zusätzliche in die weitere Arbeit eingebunden und auch ohne großen Aufwand Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit erstellt werden. Das betrifft sowohl das Bewusstsein für gemeindeübergreifende verkehrliche Ursachen- und Wirkungszusammenhänge wie auch die Herbeiführung einer Akzeptanz von räumlichen Gebietskategorien in puncto Erschließungsqualität durch die Verkehrsträger.

Um die weiteren Handlungsfelder zielgerichtet bearbeiten zu können, soll zunächst eine übergreifende Bestandsanalyse angefertigt werden. Da die zu berücksichtigenden Planungsgrundlagen über viele Ämter in den einzelnen Gemeinden verteilt sind, sollen diese zusammengeführt und somit langfristig eine digitale Planungsgrundlage geschaffen werden.

In einem ersten Schritt soll für das Projektgebiet eine digitale Erreichbarkeitsanalyse durchgeführt werden. Diese gibt Auskunft darüber, welche Destinationen aus welchen Gemeinden mit einem Verkehrsmittel (ÖV, Rad, MIV) in einem bestimmten Zeitintervall erreicht werden können. Im Umkehrschluss erlaubt es diese Analyse auch, Bereiche mit Defiziten hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit mit wünschenswerten Mobilitätsformen zu erkennen.

Im Anschluss werden diese Bereiche auf potenziell bestehende Entwicklungsprojekte überprüft, um so möglicherweise wenig zukunftssichere Trends in partnerschaftlicher und vertraulicher Konsultation mit den betroffenen Gemeinden abzuwenden.

Basierend auf der Rückmeldung und dem Nutzen der digitalen Planungsgrundlage soll diese zukünftig um weitere Facetten angereichert werden, beispielsweise mit Daten zu Pendler:innenverflechtungen, Flächennutzungs- oder Nahverkehrsplänen.

Auf der mittelfristigen Ebene hat die Arbeitsgruppe drei Ziele ausgemacht:

Flächenverbrauch vermeiden:

Arbeitsplätze, Wohnmöglichkeiten und Verkehrswege müssen sein, dennoch sollen Grünflächen als Natur- und Erholungsflächen erhalten bleiben und störende Lärm- und Schadstoffemissionen vermindert werden. Hier hat sich die AG dafür entschieden, die kommunale Innenentwicklung beziehungsweise die Nachverdichtung im Innenbereich gegenüber der Außenentwicklung den Vorzug zu geben.

Zu viel Verkehr schon in der Planung vermeiden:

Schon bei der Anlage sollen neue Siedlungsstrukturen künftig verkehrsvermeidend geplant werden. Dabei geht es darum, künftig lieber dicht mit Funktionsbündelung zu bauen, als durch in die Fläche ausufernde Bauweise zusätzliche Wege zu generieren. Auch die funktionale Segmentierung erzeugt unnötige Wege, so sollte in Zukunft auf gemischte Quartiere mit Wohn-/Gewerbe- und Büronutzung gesetzt werden, in denen auch kurze Wege zu Bildungs- und Versorgungseinrichtungen sowie dem Einzelhandel bestehen.

Verkehr komplex und multimodal begreifen:

Neue Bauvorhaben sollen künftig eine umfassende Perspektive auf Verkehr beinhalten. Mobilitätskonzepte, die alle möglichen Verkehrsträger berücksichtigen und eine optimale Lösung für das jeweilige Bauvorhaben bieten, sollen zum Standard werden.

Langfristiges Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes zur Siedlungsentwicklung für die gesamte Region.